Aus der "Zeitschrift für Rechtspolitik" 01/96 vom 29.01.1996 auf den Seiten 26-31 über die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister:

"Unter dem Vorsitz der Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt sind die Justizministerinnen und -minister der Länder am 20. und 21.11.1995 in Magdeburg zu ihrer Herbst-Konferenz zusammengetroffen. Die Justizministerinnen und -minister haben folgende Beschlüsse gefasst:

[...]

2.12 Überwachung des Fernmeldeverkehrs in modernen Telekommunikationssystemen

I. Die Justizministerinnen und -minister nehmen den vom Strafrechtsausschuss vorgelegten Bericht 'Überwachung des Fernmeldeverkehrs in modernen Telekommunikationssystemen' zur Kenntnis. Sie sehen mit Sorge, dass die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs mit der Fortentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik nicht Schritt halten. Sie fordern die rechtzeitige Anpassung des gesetzlichen und technischen Instrumentariums, um die verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung unter rechtsstaatlichen Bedingungen auch weiter zu gewährleisten.

Sie teilen deshalb die Auffassung der Bundesregierung, dass die Netzbetreiber nach geltendem Recht auf eigene Kosten die netzseitig erforderlichen Vorkehrungen zu treffen haben, die sie in die Lage versetzen, ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zu erfüllen.

II. Die Justizministerinnen und -minister beauftragen den Strafrechtsausschuss, die weitere Entwicklung zu begleiten, insbesondere hinsichtlich der

III. Sie appellieren an die Bundesregierung, im Wege des Ausbaues zwischenstaatlicher Abkommen dafür Sorge zu tragen, dass im Inland die Überwachung des Fernmeldeverkehrs auch solcher Teilnehmer ermöglicht wird, die Vertragspartner ausländischer Netzbetreiber sind.

[...]"